Die psychologischen Interpretationen der logischen Grundsätze

Edmund Husserl

pp. 88-109


§ 25. Der Satz vom Widerspruch in der psychologistischenIm Inhaltsverzeichnis von A: psychologischen.Interpretation Mills und Spencers

Wir haben oben bemerkt, daß eine konsequent durchgeführte Auffassung der logischen Gesetze als Gesetze über psychische Tatsachen zu wesentlichen Mißdeutungen derselben führen müßte. Aber in diesen, wie in allen anderen Punkten hat die herrschende Logik die Konsequenz in der Regel gescheut. Fast würde ich sagen, der Psychologismus lebe nur durch Inkonsequenz, wer ihn folgerichtig zu Ende denke, habe ihn schon aufgegeben, wenn nicht der extreme Empirismus ein merkwürdiges Beispiel dafür liefern würde, wie viel stärker eingewurzelte Vorurteile sein können, als die klarsten Zeugnisse der Einsicht. In unerschrockener Folgerichtigkeit zieht er die härtesten Konsequenzen, aber nur, um sie auf sich zu nehmen und zu einer, freilich widerspruchsvollen Theorie zusammenzubinden. Was wir gegen die bestrittene logische Position geltend gemacht haben — daß die logischen Wahrheiten statt a priori gewährleisteter und absolut exakter Gesetze rein begrifflicher Art, vielmehr durch Erfahrung und Induktion begründete, mehr oder minder vage Wahrscheinlichkeiten sein müßten, gewisse Tatsächlichkeiten menschlichen Seelenlebens betreffend — dies ist (wenn wir etwa von der Betonung der Vagheit absehen) gerade die ausdrückliche Lehre des Empirismus. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, diese erkenntnistheoretische Richtung einer erschöpfenden Kritik zu unterwerfen. Ein besonderes Interesse bieten für uns aber die psychologischen Interpretationen der logischen Gesetze, die in dieser Schule aufgetreten sind, und die auch über ihre Grenzen hinaus blendenden Schein verbreitet haben.* Eine allgemein gehaltene Erörterung der prinzipiellen Hauptgebrechen des Em-pirismus, so weit geführt, als wir dadurch eine Förderung unserer idealistischen Intentionen in der Logik erhoffen dürfen, bietet der Anhang zu diesem und dem nächsten Paragraphen, S. 84 ff.

Bekanntlich lehrt J. St. Mill** Mill, Logik, Buch II, Kap. VII, § 4 (Gomperz1, I, S. 298). 1 2, das principium contradictionis sei "eine unserer frühesten und naheliegendsten Verallgemeinerungen aus der Erfahrung". Seine ursprüngliche Grundlage findet er darin, "daß Glaube und Unglaube zwei verschiedene Geisteszustände sind", die einander ausschließen. Dies erkennen wir — so fährt er wörtlich fort — aus den einfachsten Beobachtungen unseres eigenen Geistes. Und richten wir unsere Beobachtung nach außen, so finden wir auch hier, daß Licht und Dunkel, Schall und Stille, Gleichheit und Ungleichheit, Vorangehen und Nachfolgen, Aufeinanderfolge und Gleichzeitigkeit, kurz jedes positive Phänomen und seine Verneinung (negative) unterschiedene Phänomene sind, im Verhältnis eines zugespitzten Gegensatzes, und das1 A: die. eine immer dort abwesend, wo das┐1 andere anwesend ist. "Ich betrachte", sagt er, "das fragliche Axiom als eine Verallgemeinerung aus all diesen Tatsachen."

Wo es sich um die prinzipiellen Fundamente seiner empiristi-schen Vorurteile handelt, ist der sonst so scharfsinnige Mill wie von allen Göttern verlassen. Und so macht hier nur eines Schwierigkeit: zu begreifen, wie eine solche Lehre überzeugen konnte. Auffällig ist zunächst die offenbare Inkorrektheit der Behauptung, es sei das Prinzip, daß zwei kontradiktorische Sätze nicht zusammen wahr sind und sich in diesem Sinne ausschließen, eine Verallgemeinerung der angeführten "Tatsachen", daß Licht und Dunkel, Schall und Stille u. dgl. sich ausschließen, welche doch alles eher sind als kontradiktorische Sätze. Es ist überhaupt nicht recht verständlich, wie Mill den Zusammenhang dieser angeblichenZusatz von B. Erfahrungstatsachen mit dem logischen Gesetz hersteilen will. Vergeblich erhofft man die Aufklärung von den parallelen Ausführungen Mills in der Streitschrift gegen Hamilton. Hier zitiert er mit Beifall das "absolut konstante Gesetz", welches der gleichgesinnte Spencer dem logischen Prinzip unterlegt hat, nämlich "that the appearance of any positive mode of consciousness cannot occur without excluding a correlative negative mode; and that the negative mode cannot occur without excluding the correlative positive mode".* Mill, An Examination5, ch. XXI, S. 491. Es ist wohl ein Versehen, wenn Spencer statt auf den Satz vom Widerspruch auf den des ausgeschlossenen Dritten rekurriert. Aber wer sieht nicht, daß dieser Satz eine pure Tautologie darstellt, da doch der wechselseitige Ausschluß zur Definition der korrelativen Termini "positives und negatives Phänomen" gehört? Im Gegenteil ist aber der Satz vom Widerspruch nichts weniger als eine Tautologie. Es liegt nicht in der Definition kontradiktorischer Sätze, daß sie sich ausschließen, und tun sie es auch vermöge des genannten Prinzips, so gilt doch nicht das Umgekehrte: nicht jedes Paar sich ausschließender Sätze ist ein Paar kontradiktorischer — Beweis genug, daß unser Prinzip nicht zusammengeworfen werden darf mit jener Tautologie. Und als Tautologie will es ja auch Mill nicht verstanden wissen, da es nach ihm allererst durch Induktion aus der Erfahrung entspringen soll.

Jedenfalls besser als die so wenig verständlichen Beziehungen auf InkoexistenzenA: die Inkoexistenzen. der äußeren Erfahrung mögen andere Äußerungen Mills dazu dienen, uns den empirischen Sinn des Prinzips klarzulegen, zumal diejenigen, welche die Frage diskutieren, ob die drei logischen Grundprinzipien als "inherent neces-sities of thought", als "an original part of our mental constitution", als "laws of our thoughts by the native structure of the mind" gelten dürfen, oder ob sie Denkgesetze nur sind "because we perceive them to be universally true of observed phenomena" — was Mill übrigens nicht positiv entscheiden möchte. Da lesen wir in Beziehung auf diese Gesetze: "They may or may not be capable of alteration by experience, but the conditions of our existence deny to us the experience which would be required to alter them. Any assertion, therefore, which conflicts with one of these laws — any proposition, for instance, which asserts a contradiction, though it were on a subject wholly removed from the sphere of our experience, is to us unbelievable. The belief in such a proposition is, in the present Constitution of nature, impossible as a mental fact."* Mill, An Examination, S. 491. Vgl. auch S. 487: "It is the generalization of a mental act, which is of continual occurrence, and which cannot he dispensed with in reasoning".

Wir entnehmen daraus, daß die Inkonsistenz, die im Satze vom Widerspruch ausgedrückt wird, nämlich das Nichtzusammenwahrsein kontradiktorischer Sätze, von Mill als Unverträglichkeit solcher Sätze in unserem belief gedeutet wird. Mit anderen Worten: dem Nichtzusammenwahrsein der Sätze wird substituiert die reale Unverträglichkeit der entsprechenden Urteilsakte. Dies harmoniert auch mit der wiederholten Behauptung Mills, daß Glaubensakte die einzigen Objekte seien, die man im eigentlichen Sinne als wahr und falsch bezeichnen könne. Zwei kontradiktorisch entgegengesetzte Glaubensakte können nicht koexistieren — so müßte das Prinzip verstanden werden.

§ 26. Mills psychologische Interpretation des Prinzips ergibt kein Gesetz, sondern einen völlig vagen und wissenschaftlich nicht geprüften Erfahrungssatz

Hier regen sich nun allerlei Bedenken. Zunächst ist der Ausspruch des Prinzips sicher unvollständig. Unter welchen Umständen, so wird man fragen müssen, können die entgegengesetzten Glaubensakte nicht koexistieren? In verschiedenen Individuen können, wie allbekannt, entgegengesetzte Urteile sehr wohl koexistieren. Wir werden also, zugleich den Sinn der realen Koexistenz auseinanderlegend, genauer sagen müssen: In demselben Individuum, oder noch besser, in demselben Bewußtsein, können während einer noch so kleinen Zeitstrecke kontradiktorische Glaubensakte nicht andauern. Aber ist dies wirklich ein Gesetz? Dürfen wir es wirklich mit unbeschränkter Allgemeinheit aussprechen? Wo sind die psychologischen Induktionen, die zu seiner Annahme berechtigen? Sollte es nicht Menschen gegeben haben und noch geben, die gelegentlich, z.B. durch Trugschlüsse verwirrt, Entgegengesetztes zu gleicher Zeit für wahr hielten? Hat man wissenschaftliche Forschungen darüber angestellt, ob dergleichen nicht unter den Irrsinnigen und vielleicht sogar bei nackten Widersprüchen vorkomme? Wie steht es mit den Zuständen der Hypnose, des Fieberdeliriums usw.? Gilt das Gesetz auch für Tiere?

Vielleicht begrenzt der Empirist, um diesen Einwänden zu entgehen, sein "Gesetz" durch passende Zusätze, z.B. daß es nur für normale und im Zustande normaler Denkverfassung befindliche Individuen der Spezies homo Geltung beanspruche. Aber es genügt, die verfängliche Frage nach der genaueren Bestimmung der Begriffe "normales Individuum" und "normale Denkverfassung" aufzuwerfen, und wir erkennen, wie kompliziert und wie inexakt der Inhalt des Gesetzes geworden ist, mit dem wir es nun zu tun haben.

Es ist nicht nötig diese Betrachtungen weiter fortzusetzen (obschon z.B. das im Gesetz auftretende Zeitverhältnis einigen Anhalt bieten würde): sie sind ja mehr als ausreichend, um die erstaunliche Konsequenz zu begründen, daß unser wohlvertrautes principium contradictionis, welches man allzeit für ein evidentes, absolut exaktes und ausnahmslos gültiges Gesetz gehalten hatte, in Wahrheit das Muster eines grob ungenauen und unwissenschaftlichen Satzes ist, welcher erst nach mancherlei Korrekturen, die seinen scheinbar exakten Gehalt in einen recht vagen umwandeln, zum Range einer plausiblen Vermutung erhoben werden kann. So muß es sich freilich verhalten, wenn der Empirismus darin im Rechte ist, daß die Unverträglichkeit, von der das Prinzip spricht, als reale Inkoexistenz von kontradiktorischen Urteilsakten, also das Prinzip selbst als eine empirisch-psychologische Allgemeinheit zu deuten sei. Und der Empirismus Millscher Observanz denkt nicht einmal daran, jenen grob ungenauen Satz, der aus der psychologischen Deutung zunächst hervorgeht, wissenschaftlich zu begrenzen und zu begründen; er nimmt ihn, so wie er sich gibt, so ungenau, wie es bei "einer der frühesten und nächstliegenden Verallgemeinerungen aus der Erfahrung", d.h. bei einer rohen Verallgemeinerung der vorwissenschaftlichen Empirie nur irgend zu erwarten ist. Gerade da, wo es sich um die letzten Fundamente aller Wissenschaft handelt, soll es bei dieser naiven Empirie mit ihrem blinden Assoziationsmechanismus sein Bewenden haben. Überzeugungen, die ohne alle Einsicht aus psychologischen Mechanismen erwachsen, die keine bessere Rechtfertigung haben als allverbreitete Vorurteile, die vermöge ihres Ursprungs einer haltbaren oder festen Begrenzung ermangeln, und die, wenn sie sozusagen beim Wort genommen werden, nachweislich Falsches einschließen — sollen die letzten Gründe für die Rechtfertigung aller im strengsten Wortsinne wissenschaftlichen Erkenntnis darstellen.

Doch dies haben wir hier nicht weiter zu verfolgen. Wichtig ist es aber, auf den Grundirrtum der gegnerischen Lehre mit der Frage zurückzugehen, ob denn jener empirische und wie immer zu formulierende Satz über Glaubensakte wirklich der Satz ist, von dem in der Logik Gebrauch gemacht wird. Er sagt: Unter gewissen subjektiven (leider nicht näher erforschten und komplett angebbaren) Umständen X können in demselben Bewußtsein zwei wieA: als. Ja und Nein entgegengesetzte Glaubensakte nicht zusammen bestehen. Ist das wirklich gemeint, wenn die Logiker sagen: "Zwei kontradiktorische Sätze sind nicht beide wahr"? Wir brauchen nur auf die Fälle hinzublicken, wo wir uns dieses Gesetzes zur Regelung der Urteilstätigkeiten bedienen, und wir erkennen, daß seine Meinung eine ganz andere ist. In seiner normativen Wendung besagt es offenbar dies und nichts anderes: Welche Paare entgegengesetzter Glaubensakte herausgegriffen werden mögen — ob nun demselben Individuum angehörig oder auf verschiedene verteilt; ob in demselben Zeitabschnitt koexistierend oder durch irgendwelche Zeitabschnitte getrennt — es gilt in absoluter Strenge und Ausnahmslosigkeit, daß die Glieder des jeweiligen Paares nicht beide richtig, d.i. wahrheitsgemäß sind. Ich denke, man wird an der Gültigkeit dieser Norm selbst auf empiristischer Seite nicht zweifeln können. Jedenfalls hat es die Logik da, wo sie von den Denkgesetzen spricht, nur mit dem zweiten, logischen Gesetze zu tun und nicht mit jenem vagen, dem Inhalt nach total verschiedenen und bisher noch nicht einmal formulierten "Gesetz" der Psychologie.

Anhang zu den beiden letzten paragraphen

Über einige prinzipielle Gebrechen des Empirismus

Bei der innigen Verschwisterung zwischen Empirismus und Psy-chologismus dürfte eine kleine Abschweifung gerechtfertigt erscheinen, welche die Grundirrtümer des Empirismus bloßlegt. Der extreme Empirismus als eine Theorie der Erkenntnis ist nicht minder absurd als der extreme Skeptizismus. Er hebt die Möglichkeit einer vernünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis auf, und damit hebt er seine eigene Möglichkeit als einer wissenschaftlich begründeten Theorie auf.* Nach dem prägnanten Begriff von Skeptizismus, den wir im Kap. VII, S. 112 entwickeln, ist also der Empirismus als skeptische Theorie charakterisiert. Sehr treffend wendet Windelband auf ihn das Kantsche Wort vom "hoffnungslosen Versuch" an — er sei nämlich der hoffnungslose Versuch, "durch eine empirische Theorie dasjenige zu begründen, was selbst die Voraussetzung jeder Theorie bildet" (Präludien1, S. 261). Er gibt zu, daß es mittelbare, aus Begründungszusammenhängen erwachsende Erkenntnisse gibt, er leugnet auch nicht Prinzipien der Begründung. Er gesteht die Möglichkeit einer Logik nicht bloß zu, sondern er baut sie auch selbst auf. Beruht aber jede Begründung auf Prinzipien, denen gemäß sie verläuft, und kann ihre höchste Rechtfertigung nur durch Rekurs auf diese Prinzipien vollzogen werden, dann führte es entweder auf einen Zirkel oder aufFehlt in A. einen unendlichen Regreß, wenn die Begründungsprinzipien selbst immer wieder der Begründung bedürften. Das erstere: wenn die Begründungsprinzipien, die zur Rechtfertigung der 20 Begründungsprinzipien gehören, identisch sind mit diesen selbst. Das letztere: wenn die einen und die anderen immer wieder verschieden sind. Also ist es evident, daß die Forderung einer prinzipiellen Rechtfertigung für jede mittelbare Erkenntnis nur dann einen möglichen Sinn haben kann, wenn wir fähig sind, gewisse letzte Prinzipien einsichtig und unmittelbar zu erkennen, auf welchen alle Begründung im letzten Grunde beruht. Alle rechtfertigenden Prinzipien möglicher Begründungen müssen sich sonach deduktiv zurückführen lassen auf gewisse letzte, unmittelbar evidente Prinzipien, und zwar so, daß die Prinzipien dieser Deduktion selbst sämtlich unter diesen Prinzipien Vorkommen müssen.

Der extreme Empirismus aber, indem er im Grunde nur den empirischen Einzelurteilen volles Vertrauen schenkt (und ein gänzlich unkritisches, da er die Schwierigkeiten nicht beachtet, welche gerade diese Einzelurteile in so reichem Maße betreffen), verzichtet eo ipso auf die Möglichkeit einer vernünftigen Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis. Anstatt die letzten Prinzipien, von denen die Rechtfertigung der mittelbaren Erkenntnis abhängt, als unmittelbare Einsichten und damit als gegebene Wahrheiten anzuerkennen, glaubt er ein Mehreres leisten zu können, wenn er sie aus Erfahrung und Induktion ableitet, also mittelbar rechtfertigt. Fragt man nach den Prinzipien dieser Ableitung, nach dem, was sie rechtfertigt, so antwortet der Empirismus, da ihm der Hinweis auf unmittelbar einsichtige allgemeine Prinzipien verschlossen ist, vielmehr durch Hinweis auf die naive, unkritische Alltagserfahrung. Und für diese selbst glaubt er eine höhere Dignität gewinnen zu können, indem er sie in Humescher Art psychologisch erklärt. Er übersieht also, daß, wenn es keine einsichtige Rechtfertigung von mittelbaren Annahmen überhaupt gibt, also keine Rechtfertigung nach unmittelbar evidenten allgemeinen Prinzipien, an denen die bezüglichen Begründungen fortlaufen, auch die ganze psychologische Theorie, die ganze auf mittelbarer Erkenntnis beruhende Lehre des Empirismus selbst jeder vernünftigen Rechtfertigung entbehrte, daß sie also eine willkürliche Annahme wäre, nicht besser als das nächste Vorurteil.

Es ist sonderbar, daß der Empirismus einer Theorie, die mit solchen Widersinnigkeiten beschwert ist, mehr Vertrauen schenkt als den fundamentalen Trivialitäten der Logik und Arithmetik. Als echter Psychologismus zeigt er überall die Neigung, die psychologische Entstehung gewisser allgemeiner Urteile aus der Erfahrung, wohl vermöge dieser vermeintlichen "Natürlichkeit", mit einer Rechtfertigung derselben zu verwechseln.

Es ist bemerkenswert, daß die Partie nicht etwa besser steht für den gemäßigten Empirismus Humes, welcher die Sphäre der reinen Logik und Mathematik (bei allem auch sie verwirrenden Psychologismus) als a priori gerechtfertigte festzuhalten versucht und nur die Tatsachenwissenschaften empiristisch preisgibt. Auch dieser erkenntnistheoretische Standpunkt erweist sich als unhaltbar, ja als widersinnig; dies zeigt ein ähnlicher Einwand, wie derjenige, welchen wir oben gegen den extremen Empirismus gerichtet haben. Mittelbare Tatsachenurteile — so können wir den Sinn der Humeschen Theorie kurz ausdrücken — lassen, und zwar ganz allgemein, keine vernünftige Rechtfertigung, sondern nur eine psychologische Erklärung zu. Man braucht bloß die Frage aufzuwerfen, wie es denn mit der vernünftigen Rechtfertigung der psychologischen Urteile steht (über Gewohnheit, Ideenassoziation u. dgl.), auf welche sich diese Theorie selbst stützt, und der Tatsachenschlüsse, die sie selbst verwendet — und man erkennt den evidenten Widerstreit zwischen dem 40 Sinn des Satzes, den die Theorie beweisen, und dem Sinn der Herleitungen, die sie dazu verwenden will. Die psychologischen Prämissen der Theorie sind selbst mittelbare Tatsachenurteile, ermangeln also im Sinne der zu beweisenden These jeder vernünftigen Rechtfertigung. Mit anderen Worten: die Richtigkeit der Theorie setzt die Unvernünf-45 tigkeit ihrer Prämissen, die Richtigkeit der Prämissen die Unvernünftigkeit der Theorie (bzw. These) voraus. (Auch Humes Lehre ist danach in dem prägnanten, im Kapitel VII zu definierenden Sinne eine skeptische.)

§ 27. Analoge Einwände gegen die übrigen psychologischen Interpretationen des logischen Prinzips. Äquivokationen als Quellen der Täuschung

Es ist leicht einzusehen, daß Einwände der Art, wie wir sie in den letzten Paragraphen erhoben haben, jedwede psychologische Mißdeutung der sog. Denkgesetze und aller von ihnen abhängigen Gesetze betreffen müssen. Es würde nichts helfen, wenn man unserer Forderung nach Begrenzung und Begründung mit der Berufung auf das "Selbstvertrauen der Vernunft" oder auf die ihnen im logischen Denken anhaftende Evidenz ausweichen wollte. Die Einsichtigkeit der logischen Gesetze steht fest. Aber sowie man ihren Gedankengehalt als einen psychologischen versteht, hat man ihren originären Sinn, an den die Einsichtigkeit geknüpft war, total geändert. Aus exakten Gesetzen sind, wie wir sahen, empirisch vage Allgemeinheiten geworden, die, bei gehöriger Beachtung ihrer Unbestimmtheitssphäre, Gültigkeit haben mögen, aber von aller Evidenz weit entfernt sind. Dem natürlichen Zuge ihres Denkens folgend, aber ohne sich dessen klar bewußt zu sein, verstehen zweifellos auch die psychologischen Erkenntnistheoretiker alle die hierhergehörigen Gesetze zunächst — nämlich bevor ihre philosophische Interpretationskunst zu spielen beginnt — in dem objektiven Sinne. Dann aber verfallen sie in den Irrtum, die auf diesen eigentlichen Sinn bezogene Evidenz, welche ihnen die absolute Gültigkeit der Gesetze verbürgte, auch für jene wesentlich geänderten Deutungen in Anspruch zu nehmen, die sie bei nachträglicher Reflexion den Gesetzesformeln glauben unterlegen zu dürfen. Hat in aller Welt die Rede von der Einsicht, in der wir der Wahrheit selbst innewerden, irgendwo Berechtigung, so gewiß bei dem Satze, daß von zwei kontradiktorischen Sätzen nicht beide wahr sind; und wieder: müssen wir dieser Rede die Berechtigung irgendwo versagen, so gewiß bei jeder psychologisierenden Umdeutung desselben Satzes (oder seiner Äquivalente), z.B. "daß Bejahung und Verneinung im Denken sich ausschließen", daß "gleichzeitig in einemIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. Bewußtsein als widersprechend erkannte Urteile nebeneinander nicht bestehen können",* Fassungen von Heymans (Die Gesetze und Elemente des wissenschaftlichen Denkens, I 1,§ 19 u. f. Verwandt mit der zweiten Fassung ist diejenige Sigwarts, Logik, I2, S. 419, "daß es unmöglich ist, mit Bewußtsein denselben Satz zugleich zu bejahen und zu verneinen". daß an einen expliziten Widerspruch zu glauben, für uns unmöglich sei,** Vgl. den Schluß des Zitats aus Mills Schrift gegen Hamilton oben S. 81 (Text). Ebenso heißt es a. a. O., S. 484 f. unten: "two assertions, one of which denies what the other affirms, cannot be thought together", wo das "thought" gleich darauf als "believed" interpretiert wird. daß niemand annehmen könne, es sei etwas und sei zugleich nicht, und dergleichen.

Verweilen wir, um keine Unklarheit übrig zu lassen, bei der Erwägung dieser schillernden Fassungen. Bei näherer Betrachtung merkt man sogleich den beirrenden Einfluß mitspielender Äquivokationen, infolge deren das echte Gesetz oder irgendwelche ihm äquivalente normative Wendungen mit psychologischen Behauptungen verwechselt wurden. So bei der ersten Fassung. Im Denken schließen sich Bejahung und Verneinung aus. Der Terminus Denken, der in weiterem Sinne alle intellektiven Betätigungen befaßt, wird im Sprachgebrauch vieler Logiker mit Vorliebe in Beziehung auf das vernünftige, "logische" Denken, also in Beziehung auf das richtige Urteilen gebraucht. Daß sich im richtigen Urteilen Ja und Nein ausschließen, ist evident, aber damit ist auch ein mit dem logischen Gesetz äquivalenter, nichts weniger als psychologischer Satz ausgesprochen. Er besagt, daß kein Urteilen ein richtiges wäre, in welchem derselbe Sachverhalt zugleich bejaht und verneint würde; aber mitnichten sagt er irgend etwas darüber, ob — gleichgültig ob in einem┐l Bewußtsein oder in mehreren — kontradiktorische Urteilsakte realiter koexistieren können oder nicht.*** Auch Höfler und Meinong unterläuft das Versehen, dem logischen Prinzip den Gedanken der Inkoexistenz zu unterschieben (Logik, 1890, S. 133). Zugleich ist so die zweite Formulierung (daß gleichzeitig in einemIn A nicht gesperrt, jedoch großgeschrieben. Bewußtsein als widersprechend erkannte Urteile nebeneinander nicht bestehen können) ausgeschlossen, es sei denn, daß man das "Bewußtsein" als "Bewußtsein überhaupt", als überzeitliches Normalbewußtsein interpretiert. Natürlich kann aber ein primitives logisches Prinzip nicht den Begriff des Normalen voraussetzen, der ohne Rückbeziehung auf dieses Prinzip gar nicht zu fassen wäre. Übrigens ist es klar, daß der so verstandene Satz, wofern man sich jeder metaphysischen Hypostasierung enthält, eine äquivalente Umschreibung des logischen Prinzips darstellt und mit aller Psychologie nichts zu tun hat.

Eine ähnliche Äquivokation wie in der ersten spielt in der dritten und vierten Formulierung. Niemand kann an einen Widerspruch glauben, niemand kann annehmen, daß dasselbe sei und nicht sei — niemand Vernünftiger, wie selbstverständlich ergänzt werden muß. Für jeden, der richtig urteilen will, und für niemand sonst besteht diese Unmöglichkeit. Sie drückt also keinen psychologischen Zwang aus, sondern die Einsicht, daß entgegengesetzte Sätze nicht zusammen wahr sind bzw. ihnen entsprechende Sachverhalte nicht zusammen bestehen könnenA: daß entgegengesetzte Sachverhalte nicht zusammen wahr sind. und daß somit, wer den Anspruch erhebt, richtig zu urteilen, das heißt, das Wahre als wahr, das Flasche als falsch gelten zu lassen, so urteilen muß, wie dieses Gesetz es vorschreibt. Im faktischen Urteilen mag es anders kommen; kein psychologisches Gesetz zwingt den Urteilenden unter das Joch der logischen Gesetze. Wieder haben wir es also mit einer äquivalenten Wendung des logischen Gesetzes zu tun, der nichts ferner liegt als der Gedanke an eine psychologischeIn A folgt: , also kausale. Gesetzlichkeit der Urteilsphänomene. Eben dieser Gedanke macht andererseits aber den wesentlichen Gehalt der psychologischen Deutung aus. Sie resultiert, wenn das Nichtkönnen eben als Inkoexistenz der Urteilsakte anstatt als Inkompatibilität der entsprechenden Sätze (als ihr gesetzliches Nichtzusammenwahrsein) gefaßt wird.

Der Satz: kein "Vernünftiger" oder auch nur "Zurechnungsfähiger" kann an einen Widerspruch glauben, läßt noch eine andere Interpretation zu. Wir nennen den einen Vernünftigen, dem wir die habituelle Disposition Zutrauen, "bei normaler Denkverfassung" "in seinem Kreise" richtig zu urteilen. Wer die habituelle Befähigung besitzt, in normaler Denkverfassung zum mindesten das "Selbstverständliche", "auf der Hand Liegende" nicht zu verfehlen, gilt uns in dem hier fraglichen Sinne als "zurechnungsfähig". Natürlich zählen wir die Vermeidung expliziter Widersprüche in den — übrigens recht vagen — Bereich dieses Selbstverständlichen. Ist diese Subsumtion vollzogen, so ist der Satz: kein Zurechnungsfähiger (oder gar Vernünftiger) kann Widersprüche für wahr halten, nichts mehr als eine triviale Übertragung des Allgemeinen auf den Einzelfall. Natürlich würden wir niemanden zurechnungsfähig nennen, der sich anders verhielte. Von einem psychologischen Gesetz ist also wiederum keine Rede.

Doch wir sind mit den möglichen Interpretationen nicht zu Ende. Eine arge Zweideutigkeit des Wortes Unmöglichkeit, nach der es nicht bloß die objektiv gesetzliche Unvereinbarkeit, sondern auch ein subjektives Unvermögen, Vereinigung zustande zu bringen, bedeuten kann, trägt nicht wenig zur Begünstigung psychologistischer Tendenzen bei. Daß Widersprüche zusammen bestehen, kann ich nicht glauben — ich mag mich noch so sehr bemühen, der Versuch scheitert an dem gefühlten und unüberwindlichen Widerstand. Dieses Nichtglaubenkönnen, so möchte man argumentieren, ist ein evidentes Erlebnis, ich sehe also ein, daß der Glaube an Widersprechendes für mich, also auch für jedes Wesen, das ich mir analog denken muß, eine Unmöglichkeit ist; ich habe damit eine evidente Einsicht in eine psychologische Gesetzlichkeit, die eben im Satze vom Widerspruch ausgedrückt ist.

Wir antworten, nur auf den neuen Irrtum der Argumentation Rücksicht nehmend, folgendes: Erfahrungsmäßig mißlingt, wo wir uns urteilend entschieden haben, jedweder Versuch, die Überzeugung, von der wir eben erfüllt sind, aufzugeben und den gegenteiligen Sachverhalt anzunehmen; es sei denn, daß neue Denkmotive auftauchen, nachträgliche Zweifel, ältere und mit der gegenwärtigen unverträgliche Überzeugungen, oft nur ein dunkles "Gefühl" feindlich aufstrebender Gedankenmassen. Der vergebliche Versuch, der gefühlte Widerstand u. dgl., das sind individuelle Erlebnisse, beschränkt auf Person und Zeit, gebunden an gewisse, exakt gar nicht bestimmbare Umstände. Wie sollten sie also Evidenz begründen für ein allgemeines, Person und Zeit transzendierendes Gesetz? Man verwechsle nicht die assertorische Evidenz für das Dasein des einzelnen Erlebnisses mit der apodiktischen Evidenz für den Bestand eines allgemeinen Gesetzes. Kann die Evidenz für das Dasein jenes als Unfähigkeit gedeuteten Gefühls uns die Einsicht gewähren, daß, was wir soeben faktisch nicht zustande bringen, uns auch für immer und gesetzlich versagt sei? Man beachte die Unbestimmbarkeit der wesentlich mitspielenden Umstände. Tatsächlich irren wir in dieser Hinsicht oft genug, obschon wir uns, von dem Bestand eines SachverhaltsA: einem Sachverhalt. A fest überzeugt, so leicht zu dem Ausspruch versteigen: Es ist undenkbar, daß jemand non-A urteile. In gleichem Sinne können wir nun auch sagen: Es ist undenkbar, daß jemand den Satz des Widerspruches — von dem wir ja die festeste Überzeugung haben — nicht annehme; und wieder: Niemand bringt es fertig, zwei kontradiktorische SätzeA: Sachverhalte. zugleich für wahr zu halten. Es mag sein, daß hierfür ein aus vielfältiger Erprobung an Beispielen erwachsenes und eventuell recht lebhaftes Erfahrungsurteil spricht; aber die Evidenz, daß es sich allgemein und notwendig so verhalte, besitzen wir nicht.

Die wahre Sachlage können wir so beschreiben: Apodiktische Evidenz, d.i. Einsicht im prägnanten Sinne des Wortes, haben wir bezüglich des Nichtzusammenwahrseins kontradiktorischer Sätze bzw. für das Nichtzusammenbestehen der entgegengesetzten SachverhalteZusatz von B. . Das Gesetz dieser Unverträglichkeit ist das echte Prinzip vom Widerspruche. Die apodiktische Evidenz erstreckt sich dann auch auf eine psychologische Nutzanwendung; wir haben auch die Einsicht, daß zwei Urteile von kontradiktorischem Gehalt nicht in der Weise koexistieren können, daß sie beide nur urteilsmäßig fassen, was in fundierenden Anschauungen wirklich gegeben ist. Allgemeiner haben wir die Einsicht, daß nicht bloß assertorisch, sondern auch apodiktisch evidente Urteile von kontradiktorischem Gehalt weder in einem Be|wußtsein, noch auf verschiedene Bewußtseine verteilt In A zwischen Gedankenstriche gesetzt. koexistieren können. Mit alledem ist ja nur gesagt, daß Sachverhalte, die als kontradiktorische objektiv unverträglich sind, faktisch auch von niemandem in dem Kreise seiner Anschauung und seiner Einsicht als koexistierend vorgefunden werden können — was keineswegs ausschließt, daß sie für koexistierend gehalten werden. Dagegen fehlt uns apodiktische Evidenz in Beziehung auf kontradiktorische Urteile überhaupt; nur besitzen wir innerhalb praktisch bekannter und für praktische Zwecke genügend begrenzter Klassen von Fällen ein erfahrungsmäßiges Wissen, daß sich in diesen Fällen kontradiktorische Urteilsakte tatsächlich ausschließen.

§ 28. Die vermeintliche Doppelseitigkeit des Prinzips vom Widerspruch, wonach es zugleich als Naturgesetz des Denkens und als Normalgesetz seiner logischen Regelung zu fassen sei

In unserer psychologisch interessierten Zeit haben sich nur wenige Logiker von den psychologischen Mißdeutungen der logischen Prinzipien ganz frei zu halten gewußt;In A folgt: darunter. auch solche nicht, die selbst gegen eine psychologische Fundierung der Logik Partei ergriffen haben, oder die aus anderen Gründen den Vorwurf des Psychologismus empfindlich ablehnen würden. Bedenkt man, daß, was nicht psychologisch ist, auch nicht psychologischer Aufklärung zugänglich ist, daß also jeder noch so wohlgemeinte Versuch, durch psychologische Forschungen auf das Wesen der "Denkgesetze" ein Licht zu werfen, deren psychologische Umdeutung voraussetzt, so wird man alle deutschen Logiker der von Sigwart angebahnten Richtung hierher zählen müssen, mögen sie auch der ausdrücklichen Formulierung oder Kennzeichnung dieser Gesetze als psychologischer ferngeblieben sein und sie wie immer den sonstigen Gesetzen der Psychologie gegenübergestellt haben. Findet man die gedanklichen Verschiebungen nicht in den gewählten Gesetzesformeln ausgeprägt, dann um so sicherer in den begleitenden Erläuterungen oder in dem Zusammenhang der jeweiligen Darstellungen.

Besonders bemerkenswert erscheinen uns die Versuche, dem Satze vom Widerspruch eine Doppelstellung zu verschaffen, der zufolge er einerseits als Naturgesetz eine bestimmende Macht unseres tatsächlichen Urteilens, andererseits als Normalgesetz das Fundament aller logischen Regeln bilden soll. In besonders ansprechender Weise vertritt diese Auffassung F. A. Lange in den Logischen Studien, einer geistvollen Schrift, die im übrigen ein Beitrag nicht zur Förderung einer psychologistischen Logik im Stile Mills, sondern "zur Neubegründung der formalen Logik" sein will. Freilich, wenn man sich diese Neubegründung näher ansieht und liest, daß die Wahrheiten der Logik sich wie die der Mathematik aus der Raumanschauung ableiten,* F. A. Lange, Logische Studien. Ein Beitrag zur Neubegründung der formalen Logik und Erkenntnistheorie, 1877, S. 130. daß die einfachen Grundlagen dieser Wissenschaften, "da sie die strenge Richtigkeit aller Erkenntnis überhaupt verbürgen", "die Grundlagen unserer intellektuellen Organisation sind", und daß also "die Gesetzmäßigkeit, die wir an ihnen bewundern, aus uns selbst stammt ... aus der unbewußten Grundlage unserer selbst"** A. a. O. S. 148. — so wird man kaum umhin können, die Langesche Stellung wieder als einen Psychologismus zu klassifizieren, nur von einem anderen Genus, unter welches auch Kants formaler Idealismus — im Sinne der vorherrschenden Interpretation desselben — und die sonstigen Spezies der Lehre von den angeborenen Erkenntnisvermögen oder "Erkenntnisquellen" gehören.*** Daß Kants Erkenntnistheorie Seiten hat, die über diesen Psychologismus der Seelenvermögen als Erkenntnisquellen hinausstreben und in der Tat auch hinausreichen, ist allbekannt. Hier genügt es, daß sie auch stark hervortretende Seiten hat, die in den Psychologismus hineinreichen, was lebhafte Polemik gegen andere Formen psychologistischer Erkenntnisbegründung natürlich nicht ausschließt. Übrigens gehört nicht bloß Lange, sondern ein guter Teil der kantianisierenden PhilosophenA: Neukantianer. in die Sphäre psychologistischer Erkenntnistheorie, wie wenig sie es auch Wort haben wollen. Transzendentalpsychologie ist eben auch Psychologie.

Langes hierhergehörige Ausführungen lauten: "Der Satz des Widerspruchs ist der Punkt, in welchem sich die Naturgesetze des Denkens mit den Normalgesetzen berühren. Jene psychologischen Bedingungen unserer Vorstellungsbildung, welche durch ihre unabänderliche Tätigkeit im natürlichen, von keiner Regel geleiteten Denken sowohl Wahrheit als Irrtum in ewig sprudelnder Fülle hervorbringen, werden ergänzt, beschränkt und in ihrer Wirkung zu einem bestimmten Ziele geleitet durch die Tatsache, daß wir Entgegengesetztes in unserem Denken nicht vereinigen können, sobald es gleichsam zur Deckung gebracht wird. Der menschliche Geist nimmt die größten Widersprüche in sich auf, solange er das Entgegengesetzte in verschiedene Gedankenkreise einhegen und so auseinanderhalten kann; allein wenn dieselbe Aussage sich unmittelbar mit ihrem Gegenteil auf denselben Gegenstand bezieht, so hört diese Fähigkeit der Vereinigung auf; es entsteht völlige Unsicherheit, oder eine der beiden Behauptungen muß weichen. Psychologisch kann freilich diese Vernichtung des Widersprechenden vorübergehend sein, insofern die unmittelbare Deckung der Widersprüche vorübergehend ist. Was in verschiedenen Denkgebieten tief eingewurzelt ist, kann nicht so ohne weiteres zerstört werden, wenn man durch bloße Folgerungen zeigt, daß es widersprechend ist. Auf dem Punkte freilich, wo man die Konsequenzen des einen und des anderen Satzes unmittelbar zur Deckung bringt, bleibt die Wirkung nicht aus, allein sie schlägt nicht immer durch die ganze Reihe der Folgerungen hindurch bis in den Sitz der ursprünglichen Widersprüche. Zweifel an der Bündigkeit der Schlußreihe, an der Identität des Gegenstandes der Folgerung schützen den Irrtum häufig; aber auch wenn er für den Augenblick zerstört wird, bildet er sich aus dem gewohnten Kreise der Vorstellungsverbindungen wieder neu und behauptet sich, wenn er nicht endlich durch wiederholte Schläge zum Weichen gebracht wird.

Trotz dieser Zähigkeit des Irrtums muß gleichwohl das psychologische Gesetz der Unvereinbarkeit unmittelbarer Widersprüche im Denken mit der Zeit eine große Wirkung ausüben. Es ist die scharfe Schneide, mittels welcher im Fortgang der Erfahrung allmählich die unhaltbaren Vorstellungsverbindungen vernichtet werden, während die besser haltbaren fortdauern. Es ist das vernichtende Prinzip im natürlichen Fortschritt des menschlichen Denkens, welches, gleich dem Fortschritt der Organismen, darauf beruht, daß immer neue Verbindungen von Vorstellungen erzeugt werden, von denen beständig die große Masse wieder vernichtet wird, während die besseren überleben und weiter wirken.

Dieses psychologische Gesetz des Widerspruches ... ist unmittelbar durch unsere Organisation gegeben und wirkt vor aller Erfahrung als Bedingung aller Erfahrung. Seine Wirksamkeit ist eine objektive, und es braucht nicht erst zum Bewußtsein gebracht zu werden, um tätig zu sein.

Sollen wir nun aber dasselbe Gesetz als Grundlage der Logik auffassen, sollen wir es als Normalgesetz alles Denkens anerkennen, wie es als Naturgesetz auch ohne unsere Anerkennung wirksam ist, dann allerdings bedürfen wir hier so gut, wie bei allen anderen Axiomen der typischen Anschauung, um uns zu überzeugen."* a. a. O., S. 27 f.

"Was ist hier das Wesentliche für die Logik, wenn wir alle psychologischen Zutaten weglassen? Nichts als die Tatsache der beständigen Aufhebung des Widersprechenden. Es ist auf dem Boden der An-40 schauung im Schema ein bloßer Pleonasmus, wenn man sagt, daß der Widerspruch nicht bestehen kann; als ob hinter dem Grunde des Notwendigen noch einmal eine Notwendigkeit steckte. Die Tatsache ist, daß er nicht besteht, daß jedes Urteil, welches die Grenze des Begriffs überschreitet, sofort durch ein entgegengesetztes und fester 45 begründetes Urteil aufgehoben wird. Diese tatsächliche Aufhebung ist aber für die Logik der letzte Grund aller Regeln. Psychologisch betrachtet kann man sie auch wieder als notwendig bezeichnen, indem man sie als einen Spezialfall eines allgemeineren Naturgesetzes ansieht; damit hat aber die Logik nichts zu schaffen, welche vielmehr hier mitsamt ihrem Grundgesetze des Widerspruchs erst ihren Ursprung nimmt."* a. a. O., S. 49.

Diese Lehren F. A. Langes haben insbesondere auf Kroman** K. Kroman, Unsere Naturerkenntnis, übers, von Fischer-Benzon, Kopenhagen 1883. und Heymans*** G. Heymans, Die Gesetze und Elemente des wissenschaftlichen Denkens1, 2 Bde., Leipzig 1890 und 1894. sichtliche Wirkungen geübt. Dem Letzteren verdanken wir einen systematischen Versuch, die Erkenntnistheorie mit möglichster Konsequenz auf psychologischer Basis aufzuführen. Als ein nahezu reinliches Gedankenexperiment muß es uns besonders willkommen sein, und wir werden bald Gelegenheit finden, darauf nähere Rücksicht zu nehmen. — Ähnliche Auffassungen finden wir auch von Liebmann**** O. Liebmann, Gedanken und Tatsachen, 1. Heft (1882) S. 25-27. ausgesprochen und zu unserer Überraschung inmitten einer Betrachtung, welche, durchaus zutreffend, der logischen Notwendigkeit "absolute Gültigkeit für jedes vernünftig denkende Wesen" beimißt, "gleichviel ob dessen sonstige Konstitution mit der unsrigen zusammenstimme oder nicht".

Was wir gegen diese Lehren einzuwenden haben, ist nach dem Obigen klar. Wir leugnen nicht die psychologischen Tatsachen, von denen in Langes so eindringlicher Darstellung die Rede ist; aber wir vermissen alles, was es rechtfertigen könnte, hier von einem Naturgesetz zu sprechen. Vergleicht man die verschiedenen gelegentlichen Formulierungen des vermeintlichen Gesetzes mit den Tatsachen, so erweisen sie sich als sehr nachlässige Ausdrücke derselben. Hätte Lange den Versuch einer begrifflich genauen Beschreibung und Umgrenzung der uns wohlvertrauten Erfahrungen unternommen, so hätte ihm nicht entgehen können, daß sie keineswegs als Einzelfälle eines Gesetzes in dem exakten Sinne gelten können, der bei den logischen Prinzipien in Frage kommt. In der Tat reduziert sich, was man uns als "Naturgesetz vom Widerspruch" darbietet, auf eine rohe empirische Allgemeinheit, die als solche mit einer des Genaueren überhaupt nicht fixierbaren Unbestimmtheitssphäre behaftet ist. Es bezieht sich überdies nur auf die normalen psychischen Individuen; denn wie sich psychisch Abnorme verhalten, darüber kann die hierIn A folgt: allein. zu Rate gezogene Alltagserfahrung des Normalen nichts aussagen. Kurz, wir vermissen die streng wissenschaftliche Haltung, die bei aller Benützung vorwissenschaftlicher Erfahrungsurteile zu wissenschaftlichen Zwecken unbedingt geboten ist. Wir erheben den entschiedensten Einspruch gegen die Vermengung jener vagen empirischen Allgemeinheit mit dem absolut exakten und rein begrifflichen Gesetze, das allein in der Logik seine Stelle hat; wir halten es geradezu für widersinnig, das eine mit dem anderen zu identifizieren, oder aus dem einen das andere herzuleiten, oder auch beide zu dem vermeintlich zweiseitigen Gesetz vom Widerspruch zusammenzuschweißen. Nur die Unachtsamkeit auf den schlichten Bedeutungsgehalt des logischen Gesetzes ließ es übersehen, daß dieses zur tatsächlichen Aufhebung des Widersprechenden im Denken weder direkt noch indirekt die mindeste Beziehung hat. Diese tatsächliche Aufhebung betrifft offenbar nur die Urteilserlebnisse eines und desselben Individuums in einem und demselben Zeitpunkt und Akt; es betrifft nicht Bejahung und Verneinung verteilt auf verschiedene Individuen oder auf verschiedene Zeiten und Akte. Für das Tatsächliche, das hier in Frage ist, kommen dergleichen Unterscheidungen wesentlich in Betracht, das logische Gesetz wird durch sie überhaupt nicht berührt. Es spricht eben nicht von dem Kampfe kontradiktorischer Urteile, dieser zeitlichen, real so und so bestimmten Akte, sondern von der gesetzlichen Unverträglichkeit unzeitlicher, idealer Einheiten, die wir kontradiktorische Sätze nennen. Die Wahrheit, daß vonA: in. einem Paar solcher Sätze nicht beide wahr sind, enthält nicht den Schatten einer empirischen Behauptung über irgendein Bewußtsein und seine Urteilsakte. Ich denke, man muß sich dies nur einmal ernstlich klargemacht haben, um die Untriftigkeit der kritisierten Auffassung einzusehen.

§29. Fortsetzung. Sigwarts Lehre

Auf Seiten der hier bestrittenen Lehre vom doppelten Charakter der logischen Grundsätze finden wir schon vor Lange hervorragende Denker, nach einer gelegentlichen Bemerkung selbst Bergmann, der sonst wenig Neigung zeigt, dem Psychologismus Konzessionen zu machen;* Bergmann, Reine Logik, S. (Schlußworte des § 2). vor allem aber Sigwart, dessen weitreichender Einfluß auf die neuere Logik die genauere Erwägung seiner bezüglichen Ausführungen rechtfertigt.

"In keinem anderen Sinne", meint dieser bedeutende Logiker, "tritt das Prinzip des Widerspruchs ... als Normalgesetz auf, als in welchem es ein Naturgesetz war und einfach die Bedeutung der Verneinung feststellte; aber während es als Naturgesetz nur sagt, daß es unmöglich ist, mit Bewußtsein in irgendeinem Moment zu sagen, A ist b und A ist nicht b, wird es jetzt als Normalgesetz auf den gesamten Umkreis konstanter Begriffe angewendet, über welchen sich die Einheit des Bewußtseins überhaupt erstreckt; unter dieser Voraussetzung begründet es das gewöhnlich sogenannte principium contradictionis, das jetzt aber kein Seitenstück zum Prinzip der Identität (im Sinne der Formel A ist A) bildet, sondern dieses, d.h. die absolute Konstanz der Begriffe selbst wieder als erfüllt voraussetzt."** Sigwart, Logik, I2, S. 385 (§ 45, 5).

Ebenso heißt es in paralleler Ausführung in Beziehung auf den (als Prinzip der Übereinstimmung interpretierten) Satz der Identität: "Der Unterschied, ob das Prinzip der Übereinstimmung als Naturgesetz oder Normalgesetz betrachtet wird, liegt ... nicht in seiner eigenen Natur, sondern in den Voraussetzungen, auf die es angewendet wird; im ersten Falle wird es angewendet auf das eben dem Bewußtsein Gegenwärtige; im zweiten auf den idealen Zustand einer durchgängigen veränderlichenA: unveränderlichen. Gegenwart des gesamten geordneten Vorstellungsinhalts für ein Bewußtsein, der empirisch niemals vollständig erfüllt sein kann."*** a. a. O., S. 383 (§45,2).

Nun unsere Bedenken. Wie kann ein Satz, der (als Satz vom Widerspruch) "die Bedeutung der Verneinung feststellt", den Charakter eines Naturgesetzes haben? Natürlich meint Sigwart nicht, daß der Satz in der Weise einer Nominaldefinition den Sinn des Wortes Verneinung angibt. Nur daß er im Sinne der Verneinung gründet, daß er auseinanderlegt, was zur Bedeutung des Begriffes Verneinung gehörtA: was zur Bedeutung des Begriffes Verneinung gehört, auseinander-legt., mit anderen Worten, nur daß durch ein Aufgeben des Satzes auch die Bedeutung des Wortes Verneinung aufgegeben wäre, kann Sigwart im Auge haben. Eben dies kann aber nimmermehr den Gedankengehalt eines Naturgesetzes ausmachen, zumal auch nicht desjenigen, das Sigwart in den anschließenden Worten so formuliert: Es sei unmöglich mit Bewußtsein in irgendeinem Moment zu sagen, A ist b und A ist nicht b. Sätze, die in Begriffen gründen (undIn A folgt: auch. nicht das, was in Begriffen gründet, auf Tatsachen bloß übertragen), können nichts darüber aussagen, was wir mit Bewußtsein in irgendeinem Moment tun oder nicht tun können; sind sie, wie Sigwart an anderen Stellen lehrt, überzeitlich, so können sie keinen wesentlichen Inhalt haben, der Zeitliches, also Tatsächliches betrifft. Jedes Hineinziehen von Tatsachen in Sätze dieser Art hebt ihren eigentlichen Sinn unvermeidlich auf. Demgemäß ist es klar, daß jenes Naturgesetz, das von Zeitlichem, und das Normalgesetz (das echte Prinzip vom Widerspruch), das von Unzeitlichem spricht, durchaus heterogen sind, und daß es sich also nicht um ein Gesetz handeln kann, das in demselben Sinne nur in verschiedener Funktion oder Anwendungssphäre auftritt. Übrigens müßte doch, wenn die Gegenansicht richtig wäre, eine allgemeine Formel angebbar sein, welche jenes Gesetz über Tatsachen und dieses Gesetz über ideale Objekte gleichmäßig befaßte. Wer hier ein Gesetz lehrt, muß über eine begrifflich bestimmte Fassung verfügen. Begreiflicherweise ist aber die Frage nach dieser einheitlichen Fassung eine vergebliche.

Wiederum habe ich folgendes Bedenken. Das Normalgesetz soll die absolute Konstanz der Begriffe als erfüllt voraussetzen? Dann würde das Gesetz also nur Geltung unter der Voraussetzung haben, daß die Ausdrücke allzeit in identischer Bedeutung gebraucht werden, und wo diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, verlöre es auch seine Geltung. Dies kann nicht die ernstliche Überzeugung des ausgezeichneten Logikers sein. Natürlich setzt die empirische Anwendung des Gesetzes voraus, daß die Begriffe bzw. Sätze, welche als Bedeutungen unserer Ausdrücke fungieren, wirklich dieselben sind, so wie der ideale Umfang des Gesetzes auf alle möglichen Sätzepaare entgegengesetzter Qualität, aber identischer Materie geht. Aber natürlich ist dies keine Voraussetzung der Geltung, als ob diese eine hypothetische wäre, sondern die Voraussetzung möglicher Anwendung auf vorgegebene Einzelfälle. So wie es die Voraussetzung der Anwendung eines Zahlengesetzes ist, daß uns gegebenenfalls eben Zahlen vorliegen, und zwar Zahlen von solcher Bestimmtheit, wie es sie ausdrücklich bezeichnet, so ist es Voraussetzung des logischen Gesetzes, daß uns Sätze vorliegen, und zwar verlangt es ausdrücklich Sätze identischer Materie.

Auch die Beziehung auf das von Sigwart geschilderteA: ein ideales. Bewußtsein überhaupt* Vgl. auch a. a. 0., S. 419 (§ 48, 4). kann ich nicht recht förderlich finden. In einem solchen BewußtseinA: idealen Denken. würden alle Begriffe (genauer alle Ausdrücke) in absolut identischer Bedeutung gebraucht sein, es gäbe keine fließenden Bedeutungen, keine Äquivokationen und Quaternionen. Aber in sich haben die logischen Gesetze keine wesentliche Beziehung auf dieses Ideal, das wir uns um ihretwillen vielmehr erst bilden. Der beständige Rekurs auf das Idealbewußtsein erregt das unbehagliche Gefühl, als ob die logischen Gesetze in Strenge eigentlich nur für fiktiveA: diese fiktiven. Idealfälle Geltung besäßen, statt für die empirisch vorkommenden Einzelfälle. In welchem Sinne rein logische Sätze identische Begriffe "voraussetzen", haben wir eben erörtert. Sind begriffliche Vorstellungen fließend, d.h. ändert sich bei Wiederkehr "desselben" Ausdrucks "der" begriffliche Gehalt der Vorstellung, so haben wir im logischen Sinne nicht mehr denselben, sondern einen zweiten Begriff, und so bei jeder weiteren Änderung einen neuen. Aber jeder einzelne für sich ist eine überempirische Einheit und fällt unter die auf seine jeweilige Form bezüglichen logischen Wahrheiten. Wie A: So wie. der Fluß der empirischen Farbeninhalte und die Unvollkommenheit der qualitativen Identifizierung nicht die Unterschiede der Farben als Qualitätenspezies tangiert, wieA: so wie. die eine Spezies ein ideal Identisches ist gegenüber der Mannigfaltigkeit möglicher Einzelfälle (die selbst nicht Farben sind, sondern eben Fälle einer Farbe), so verhält es sich auch mitA: gilt dasselbe von. den identischen Bedeutungen oder Begriffen in Beziehung auf die begrifflichen Vorstellungen, deren "Inhalte" sie sind. Die Fähigkeit, ideierend im Einzelnen das Allgemeine, in der empirischen Vorstellung den Begriff schauendZusatz von B. zu erfassen und uns im wiederholten Vorstellen der Identität der begrifflichen Intention zu versichern, ist die Voraussetzung für die Möglichkeit der ErkenntnisIn A folgt: , des Denkens.. Und wie wir ein Begriffliches im Akte der Ideation schauendZusatz von B. erfassen — als die eine Spezies, deren Einheit gegenüber der Mannigfaltigkeit tatsächlicher oder als tatsächlich vorgestellter Einzelfälle wir einsichtig zu vertreten vermögen — so können wir auch die Evidenz der logischen Gesetze gewinnen, welche sich auf diese, bald so oder so geformten Begriffe beziehen. Zu den "Begriffen" in diesem Sinne von idealen Einheiten gehören nun auch die "Sätze", von denen das principium contradictionis spricht, und so überhaupt die Bedeutungen der Buchstabenzeichen, die in den formelhaften Ausdrücken der logischen Sätze benutzt werden. Wo immer wir Akte begrifflichen Vorstellens vollziehen, da haben wir auch Begriffe; die Vorstellungen haben ihre "Inhalte", ihre idealen Bedeutungen, deren wir uns abstraktiv, in ideierender Abstraktion bemächtigen können; und damit haben wir auch überall die Möglichkeit der Anwendung der logischen Gesetze gegeben. Die Geltung dieser Gesetze ist aber schlechthin unbegrenzt, sie hängt nicht davon ab, ob wir und wer immer begriffliche Vorstellungen faktisch zu vollziehen und sie mit dem Bewußtsein identischer Intention festzuhalten, bzw. zu wiederholen vermag.

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First Edition
(1900) "Die psychologischen Interpretationen der logischen Grundsätze", in: Husserl Edmund, Logische Untersuchungen. Erster Theil, Halle (Saale), Niemeyer, pp.78-101.